KI-Kompetenz (Artikel 4)
Strukturierte, dokumentierte Schulung mit Zertifikat - die naheliegende Maßnahme, die Artikel 4 verlangt, und gut belegbar. AZAV-konform und über § 82 SGB III bis zu 100 % förderfähig.
Zur KI-AKADEMIE →KI-COMPLIANCE · KI. ABER SICHER.
Die KI-Verordnung der EU gilt - aber nicht jede Pflicht gilt für jedes Unternehmen. Wir bestimmen zuerst, welche Risikoklasse Ihre KI-Systeme haben und welche Pflichten daraus tatsächlich folgen. Dann setzen wir genau das um: Kompetenz-Aufbau, KI-Leitlinie, Governance. Nicht mehr, nicht weniger.
| Seit | Was gilt |
|---|---|
| 02.02.2025 | Verbotene KI-Praktiken (z. B. Social Scoring) und Artikel 4: Unternehmen, die KI einsetzen, müssen Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden zu fördern. |
| 02.08.2025 | Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI), Governance- und Sanktionsregeln. |
| 27.07.2026 | Digital Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744) in Kraft: Artikel 4 verlangt seitdem Maßnahmen statt eines bestimmten Kompetenzniveaus, die Hochrisiko-Fristen sind verschoben. |
| 02.08.2026 | Allgemeine Anwendbarkeit: u. a. Transparenzpflichten nach Artikel 50 (KI-Chatbots kennzeichnen, Deepfakes offenlegen). |
| 02.12.2026 | Ende der Übergangsfrist für die maschinenlesbare Markierung KI-erzeugter Inhalte (Artikel 50 Abs. 2) bei Systemen, die schon vor dem 02.08.2026 auf dem Markt waren. |
| 02.12.2027 | Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III (z. B. KI in Personalauswahl oder Kreditvergabe). |
| 02.08.2028 | Hochrisiko-Pflichten für KI in regulierten Produkten (Artikel 6 Abs. 1). |
Stand 10/2026, nach dem Digital Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744). Sachliche Zusammenfassung - ersetzt keine Rechtsberatung.
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Der EU AI Act reguliert nach Risiko. Der erste Schritt jeder Compliance-Arbeit ist deshalb die Einordnung: Welche Ihrer KI-Systeme fallen in welche Klasse?
| Risikoklasse | Beispiele | Folge |
|---|---|---|
| Unannehmbares Risiko | Social Scoring, manipulative Systeme | Verboten (seit 02/2025) |
| Hohes Risiko | KI in Personalauswahl, Kreditvergabe, kritischer Infrastruktur | Umfangreiche Pflichten ab 02.12.2027: Risikomanagement, Dokumentation, menschliche Aufsicht |
| Begrenztes Risiko | Chatbots, generative KI, Deepfakes | Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 (seit 02.08.2026) |
| Minimales Risiko | Spamfilter, einfache Assistenzsysteme | Keine besonderen Pflichten - Artikel 4 (KI-Kompetenz) gilt trotzdem |
Wir ordnen Ihre KI-Systeme einer Risikoklasse zu und leiten daraus die konkreten Pflichten ab - als Teil des KI-CHECK oder als eigenständige Compliance-Beratung.
Strukturierte, dokumentierte Schulung mit Zertifikat - die naheliegende Maßnahme, die Artikel 4 verlangt, und gut belegbar. AZAV-konform und über § 82 SGB III bis zu 100 % förderfähig.
Zur KI-AKADEMIE →Schulung plus KI-Leitlinie plus Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA): die organisatorische Grundausstattung für den KI-Einsatz im Unternehmen.
Förderung prüfen →Governance-Strukturen, Risiko-Analyse und dokumentierte Prozesse - ausgerichtet am internationalen Standard für KI-Managementsysteme (ISO/IEC 42001).
Mit dem KI-CHECK starten →KI-Agenten, die andere KI-Systeme prüfen - unser FZUG-ausgezeichneter Technologie-Ansatz für laufende Kontrolle statt einmaliger Audits.
KI-EXPERT ansehen →Ja. Die Verordnung kennt keine generelle KMU-Ausnahme. Artikel 4 (KI-Kompetenz) gilt seit dem 02.02.2025 für jedes Unternehmen, das KI einsetzt - unabhängig von der Größe. Der Umfang der übrigen Pflichten hängt von der Risikoklasse der eingesetzten Systeme ab, nicht von der Unternehmensgröße.
Bußgelder bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bei verbotenen Praktiken; bei anderen Verstößen bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent. Daneben steht das Haftungsrisiko im Schadensfall, wenn Kompetenz- und Dokumentationspflichten nicht nachweisbar erfüllt sind.
Ja, wenn Sie sie belegen können. Artikel 4 schreibt kein Curriculum vor und verlangt seit dem Digital Omnibus (27.07.2026) Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz, kein bestimmtes Niveau. Eine strukturierte, dokumentierte Schulung mit Zertifikat ist der einfachste Beleg. Unsere AZAV-konformen Programme erfüllen genau das - und sind teils bis zu 100 % staatlich gefördert.
Artikel 50 trifft vier Gruppen: Systeme mit direkter Interaktion mit Menschen (Chatbots, Sprachassistenten, KI-Telefonie), Systeme, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen, Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung sowie Deepfakes. Für rein interne KI-Auswertungen ohne Außenkontakt gilt Artikel 50 nicht. Entscheidend ist außerdem die Rolle: Bei den ersten beiden Fällen haftet der Anbieter des Systems, bei den letzten beiden der Betreiber, also Sie als einsetzendes Unternehmen.
Ja, sofern nicht aus dem Kontext offensichtlich ist, dass es sich um eine KI handelt - und der Maßstab dafür ist strenger, als viele annehmen: Ein Fenster, das nur "Chat" heißt, reicht nicht. Ein Satz beim Öffnen des Chatfensters genügt in der Regel. Wichtig ist der Zeitpunkt: Nach Artikel 50 Abs. 5 muss der Hinweis spätestens bei der ersten Interaktion sichtbar sein, ein Eintrag im Impressum oder in den Nutzungsbedingungen erfüllt das nicht.
In aller Regel nicht. Die Offenlegungspflicht für Texte greift nur bei Veröffentlichungen, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren - und entfällt auch dort, wenn der Text menschlich geprüft wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt. Produkttexte, Angebote und Fachbeiträge mit benanntem Verantwortlichen fallen damit regelmäßig nicht darunter.
KI-Systeme in den Bereichen aus Anhang III der Verordnung - etwa Personalauswahl, Kreditwürdigkeitsprüfung, kritische Infrastruktur oder Bildungszugang - sowie KI als Sicherheitskomponente regulierter Produkte. Für sie gelten die umfangreichsten Pflichten: Risikomanagement, Datenqualität, Dokumentation, menschliche Aufsicht. Nach dem Digital Omnibus greifen sie ab 02.12.2027 (Anhang III) bzw. 02.08.2028 (regulierte Produkte).
Nein. Wir beraten technisch-organisatorisch: Risikoklassen-Einordnung, Kompetenz-Aufbau, Leitlinien, Governance-Prozesse. Für verbindliche Rechtsfragen arbeiten wir mit Ihrer Kanzlei zusammen oder empfehlen spezialisierte Partner.
Artikel 50 im Detail: die vier Fälle der Kennzeichnungspflicht →
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Ihrer KI-Systeme betroffen sind und welche Pflichten daraus folgen - und ob Schulung und Beratung für Sie förderfähig sind.