KI-COMPLIANCE · KI. ABER SICHER.

EU AI Act. Pragmatisch statt panisch.

Die KI-Verordnung der EU gilt - aber nicht jede Pflicht gilt für jedes Unternehmen. Wir bestimmen zuerst, welche Risikoklasse Ihre KI-Systeme haben und welche Pflichten daraus tatsächlich folgen. Dann setzen wir genau das um: Kompetenz-Nachweis, KI-Leitlinie, Governance. Nicht mehr, nicht weniger.

Welche Pflichten gelten seit wann?

SeitWas gilt
02.02.2025Verbotene KI-Praktiken (z. B. Social Scoring) und Artikel 4: Unternehmen, die KI einsetzen, müssen für ausreichende KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden sorgen.
02.08.2025Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI), Governance- und Sanktionsregeln.
02.08.2026Allgemeine Anwendbarkeit: u. a. Transparenzpflichten nach Artikel 50 (KI-Chatbots kennzeichnen, Deepfakes offenlegen) und Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III.
02.08.2027Hochrisiko-Pflichten für KI in regulierten Produkten (Artikel 6 Abs. 1).

Stand 09/2026. Fristen können sich durch laufende EU-Gesetzgebung (Digital Omnibus) verschieben. Sachliche Zusammenfassung - ersetzt keine Rechtsberatung.

Schnellcheck: Trifft Sie die Kennzeichnungspflicht?

Fünf Fragen, Ergebnis sofort - ohne Anmeldung.

  1. Setzen Sie einen Chatbot, Sprach- oder Telefonassistenten ein, mit dem Kunden, Bewerber oder Partner direkt schreiben oder sprechen?
  2. Veröffentlichen Sie mit KI erzeugte oder veränderte Bilder, Videos oder Stimmen, die echt wirken - etwa reale Personen, Orte oder Ereignisse?
  3. Veröffentlichen Sie KI-erzeugte Texte, die die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren, ohne dass ein Mensch sie prüft und redaktionell verantwortet?
  4. Erkennen Sie mit KI Emotionen von Personen oder ordnen Sie Personen anhand biometrischer Daten Kategorien zu?
  5. Bieten Sie ein KI-System unter eigenem Namen an - etwa einen eigenen Bot für Ihre Kunden oder einen selbst entwickelten Generator?

Die vier Risikoklassen

Der EU AI Act reguliert nach Risiko. Der erste Schritt jeder Compliance-Arbeit ist deshalb die Einordnung: Welche Ihrer KI-Systeme fallen in welche Klasse?

RisikoklasseBeispieleFolge
Unannehmbares RisikoSocial Scoring, manipulative SystemeVerboten (seit 02/2025)
Hohes RisikoKI in Personalauswahl, Kreditvergabe, kritischer InfrastrukturUmfangreiche Pflichten: Risikomanagement, Dokumentation, menschliche Aufsicht
Begrenztes RisikoChatbots, generative KI, DeepfakesKennzeichnungspflicht nach Artikel 50 (seit 02.08.2026)
Minimales RisikoSpamfilter, einfache AssistenzsystemeKeine besonderen Pflichten - Artikel 4 (KI-Kompetenz) gilt trotzdem

Wir ordnen Ihre KI-Systeme einer Risikoklasse zu und leiten daraus die konkreten Pflichten ab - als Teil des KI-CHECK oder als eigenständige Compliance-Beratung.

Unsere Compliance-Leistungen

KI-Kompetenz-Nachweis (Artikel 4)

Strukturierte, dokumentierte Schulung mit Zertifikat - der sauberste Nachweis der Kompetenz-Pflicht. AZAV-konform und über § 82 SGB III bis zu 100 % förderfähig.

Zur KI-AKADEMIE →

Compliance-Paket

Schulung plus KI-Leitlinie plus Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA): die organisatorische Grundausstattung für den KI-Einsatz im Unternehmen.

Förderung prüfen →

KI-Governance & ISO 42001

Governance-Strukturen, Risiko-Analyse und dokumentierte Prozesse - ausgerichtet am internationalen Standard für KI-Managementsysteme (ISO/IEC 42001).

Mit dem KI-CHECK starten →

Compliance-KI-Technologie

KI-Agenten, die andere KI-Systeme prüfen - unser FZUG-ausgezeichneter Technologie-Ansatz für laufende Kontrolle statt einmaliger Audits.

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Häufige Fragen

Gilt der EU AI Act auch für kleine und mittlere Unternehmen?

Ja. Die Verordnung kennt keine generelle KMU-Ausnahme. Artikel 4 (KI-Kompetenz) gilt seit dem 02.02.2025 für jedes Unternehmen, das KI einsetzt - unabhängig von der Größe. Der Umfang der übrigen Pflichten hängt von der Risikoklasse der eingesetzten Systeme ab, nicht von der Unternehmensgröße.

Was droht bei Verstößen gegen den EU AI Act?

Bußgelder bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bei verbotenen Praktiken; bei anderen Verstößen bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent. Daneben steht das Haftungsrisiko im Schadensfall, wenn Kompetenz- und Dokumentationspflichten nicht nachweisbar erfüllt sind.

Reicht eine interne Schulung als Nachweis der KI-Kompetenz?

Artikel 4 schreibt kein bestimmtes Curriculum vor, sondern verlangt organisatorische Verantwortung. Entscheidend ist die Nachweisbarkeit: Eine strukturierte, dokumentierte Schulung mit Zertifikat ist im Schadensfall der einfachste Beleg. Unsere AZAV-konformen Programme erfüllen genau das - und sind teils bis zu 100 % staatlich gefördert.

Für welche KI-Systeme gilt die Kennzeichnungspflicht?

Artikel 50 trifft vier Gruppen: Systeme mit direkter Interaktion mit Menschen (Chatbots, Sprachassistenten, KI-Telefonie), Systeme, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen, Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung sowie Deepfakes. Für rein interne KI-Auswertungen ohne Außenkontakt gilt Artikel 50 nicht. Entscheidend ist außerdem die Rolle: Bei den ersten beiden Fällen haftet der Anbieter des Systems, bei den letzten beiden der Betreiber, also Sie als einsetzendes Unternehmen.

Müssen wir unseren Website-Chatbot als KI kennzeichnen?

Ja, sofern nicht aus dem Kontext offensichtlich ist, dass es sich um eine KI handelt - und der Maßstab dafür ist strenger, als viele annehmen: Ein Fenster, das nur "Chat" heißt, reicht nicht. Ein Satz beim Öffnen des Chatfensters genügt in der Regel. Wichtig ist der Zeitpunkt: Nach Artikel 50 Abs. 5 muss der Hinweis spätestens bei der ersten Interaktion sichtbar sein, ein Eintrag im Impressum oder in den Nutzungsbedingungen erfüllt das nicht.

Müssen mit KI erstellte Texte gekennzeichnet werden?

In aller Regel nicht. Die Offenlegungspflicht für Texte greift nur bei Veröffentlichungen, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren - und entfällt auch dort, wenn der Text menschlich geprüft wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt. Produkttexte, Angebote und Fachbeiträge mit benanntem Verantwortlichen fallen damit regelmäßig nicht darunter.

Was ist ein Hochrisiko-System?

KI-Systeme in den Bereichen aus Anhang III der Verordnung - etwa Personalauswahl, Kreditwürdigkeitsprüfung, kritische Infrastruktur oder Bildungszugang - sowie KI als Sicherheitskomponente regulierter Produkte. Für sie gelten die umfangreichsten Pflichten: Risikomanagement, Datenqualität, Dokumentation, menschliche Aufsicht.

Ersetzt Ihre Beratung eine Rechtsberatung?

Nein. Wir beraten technisch-organisatorisch: Risikoklassen-Einordnung, Kompetenz-Aufbau, Leitlinien, Governance-Prozesse. Für verbindliche Rechtsfragen arbeiten wir mit Ihrer Kanzlei zusammen oder empfehlen spezialisierte Partner.

Artikel 50 im Detail: die vier Fälle der Kennzeichnungspflicht →

Wo stehen Sie beim EU AI Act?

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Ihrer KI-Systeme betroffen sind und welche Pflichten daraus folgen - und ob Schulung und Beratung für Sie förderfähig sind.

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