KI-Kompetenz-Nachweis (Artikel 4)
Strukturierte, dokumentierte Schulung mit Zertifikat - der sauberste Nachweis der Kompetenz-Pflicht. AZAV-konform und über § 82 SGB III bis zu 100 % förderfähig.
Zur KI-AKADEMIE →KI-COMPLIANCE · KI. ABER SICHER.
Die KI-Verordnung der EU gilt - aber nicht jede Pflicht gilt für jedes Unternehmen. Wir bestimmen zuerst, welche Risikoklasse Ihre KI-Systeme haben und welche Pflichten daraus tatsächlich folgen. Dann setzen wir genau das um: Kompetenz-Nachweis, KI-Leitlinie, Governance. Nicht mehr, nicht weniger.
| Seit | Was gilt |
|---|---|
| 02.02.2025 | Verbotene KI-Praktiken (z. B. Social Scoring) und Artikel 4: Unternehmen, die KI einsetzen, müssen für ausreichende KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden sorgen. |
| 02.08.2025 | Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI), Governance- und Sanktionsregeln. |
| 02.08.2026 | Allgemeine Anwendbarkeit: u. a. Transparenzpflichten nach Artikel 50 (KI-Chatbots kennzeichnen, Deepfakes offenlegen) und Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III. |
| 02.08.2027 | Hochrisiko-Pflichten für KI in regulierten Produkten (Artikel 6 Abs. 1). |
Stand 09/2026. Fristen können sich durch laufende EU-Gesetzgebung (Digital Omnibus) verschieben. Sachliche Zusammenfassung - ersetzt keine Rechtsberatung.
Der EU AI Act reguliert nach Risiko. Der erste Schritt jeder Compliance-Arbeit ist deshalb die Einordnung: Welche Ihrer KI-Systeme fallen in welche Klasse?
| Risikoklasse | Beispiele | Folge |
|---|---|---|
| Unannehmbares Risiko | Social Scoring, manipulative Systeme | Verboten (seit 02/2025) |
| Hohes Risiko | KI in Personalauswahl, Kreditvergabe, kritischer Infrastruktur | Umfangreiche Pflichten: Risikomanagement, Dokumentation, menschliche Aufsicht |
| Begrenztes Risiko | Chatbots, generative KI, Deepfakes | Transparenzpflichten (Kennzeichnung nach Artikel 50) |
| Minimales Risiko | Spamfilter, einfache Assistenzsysteme | Keine besonderen Pflichten - Artikel 4 (KI-Kompetenz) gilt trotzdem |
Wir ordnen Ihre KI-Systeme einer Risikoklasse zu und leiten daraus die konkreten Pflichten ab - als Teil des KI-CHECK oder als eigenständige Compliance-Beratung.
Strukturierte, dokumentierte Schulung mit Zertifikat - der sauberste Nachweis der Kompetenz-Pflicht. AZAV-konform und über § 82 SGB III bis zu 100 % förderfähig.
Zur KI-AKADEMIE →Schulung plus KI-Leitlinie plus Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA): die organisatorische Grundausstattung für den KI-Einsatz im Unternehmen.
Förderung prüfen →Governance-Strukturen, Risiko-Analyse und dokumentierte Prozesse - ausgerichtet am internationalen Standard für KI-Managementsysteme (ISO/IEC 42001).
Mit dem KI-CHECK starten →KI-Agenten, die andere KI-Systeme prüfen - unser FZUG-ausgezeichneter Technologie-Ansatz für laufende Kontrolle statt einmaliger Audits.
KI-EXPERT ansehen →Ja. Die Verordnung kennt keine generelle KMU-Ausnahme. Artikel 4 (KI-Kompetenz) gilt seit dem 02.02.2025 für jedes Unternehmen, das KI einsetzt - unabhängig von der Größe. Der Umfang der übrigen Pflichten hängt von der Risikoklasse der eingesetzten Systeme ab, nicht von der Unternehmensgröße.
Bußgelder bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bei verbotenen Praktiken; bei anderen Verstößen bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent. Daneben steht das Haftungsrisiko im Schadensfall, wenn Kompetenz- und Dokumentationspflichten nicht nachweisbar erfüllt sind.
Artikel 4 schreibt kein bestimmtes Curriculum vor, sondern verlangt organisatorische Verantwortung. Entscheidend ist die Nachweisbarkeit: Eine strukturierte, dokumentierte Schulung mit Zertifikat ist im Schadensfall der einfachste Beleg. Unsere AZAV-konformen Programme erfüllen genau das - und sind teils bis zu 100 % staatlich gefördert.
KI-Systeme in den Bereichen aus Anhang III der Verordnung - etwa Personalauswahl, Kreditwürdigkeitsprüfung, kritische Infrastruktur oder Bildungszugang - sowie KI als Sicherheitskomponente regulierter Produkte. Für sie gelten die umfangreichsten Pflichten: Risikomanagement, Datenqualität, Dokumentation, menschliche Aufsicht.
Nein. Wir beraten technisch-organisatorisch: Risikoklassen-Einordnung, Kompetenz-Aufbau, Leitlinien, Governance-Prozesse. Für verbindliche Rechtsfragen arbeiten wir mit Ihrer Kanzlei zusammen oder empfehlen spezialisierte Partner.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Ihrer KI-Systeme betroffen sind und welche Pflichten daraus folgen - und ob Schulung und Beratung für Sie förderfähig sind.