Wissen · Stand 2026-09-07

KI-Förderung 2026: Diese Zuschüsse gibt es für den Mittelstand

Für KI-Vorhaben gibt es 2026 zwei staatliche Förderschienen: Weiterbildung (bis zu 100 % der Lehrgangskosten über § 82 SGB III, dazu KOMPASS und Qualifizierungsgeld) und Unternehmensberatung (bis zu 2.800 € Zuschuss über die KMU-Beratungsförderung, befristet bis 31.12.2026). Beide setzen voraus, dass der Antrag VOR Projektbeginn gestellt wird.

Schiene A: Geförderte KI-Weiterbildung

Das stärkste Instrument ist § 82 SGB III (Beschäftigtenqualifizierung): Die Agentur für Arbeit bezuschusst Lehrgangskosten betriebsgrößenabhängig mit bis zu 100 % - kleinere Betriebe bekommen die höchsten Quoten, zusätzlich gibt es Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Schulungszeit. Voraussetzung: eine AZAV-zertifizierte Maßnahme mit mehr als 120 Unterrichtsstunden, beantragt vor Beginn.

Für Solo-Selbstständige gibt es KOMPASS (ESF Plus): 90 % Zuschuss bis maximal 4.500 € netto. Für Betriebe im Strukturwandel existiert das Qualifizierungsgeld (§ 82a SGB III) als Entgeltersatz während großer Umschulungen.

Seit dem 02.02.2025 gibt es zusätzlich einen handfesten Anlass: Artikel 4 des EU AI Act verpflichtet jedes Unternehmen, das KI einsetzt, zu nachweisbarer KI-Kompetenz der Mitarbeitenden. Eine dokumentierte, AZAV-konforme Schulung mit Zertifikat ist der sauberste Nachweis - und genau die ist förderfähig.

Schiene B: Geförderte KI-Beratung

Die Bundesförderung Unternehmensberatung für KMU bezuschusst Beratungskosten bis 3.500 € netto: im Westen 50 % (max. 1.750 €), im Osten 80 % (max. 2.800 €). Wichtig: Antrag und Bewilligung müssen vor Beratungsbeginn stehen, und das Programm läuft nach aktuellem Stand bis 31.12.2026 - wer 2026 noch beraten werden will, sollte den Antrag nicht aufschieben.

Die Beratungsförderung deckt keine Seminare oder Workshops ab - dafür ist die Weiterbildungsförderung da. Umgekehrt zahlt die Weiterbildungsförderung keine Strategieberatung. Die Kunst liegt darin, ein Vorhaben sauber in beide Schienen zu zerlegen.

ProgrammFür wenZuschussFrist/Bedingung
§ 82 SGB IIIBeschäftigte aller Betriebebis 100 % Lehrgangskosten + EntgeltzuschussAZAV-Maßnahme > 120 h, Antrag vor Beginn
KOMPASS (ESF Plus)Solo-Selbstständige90 %, max. 4.500 € nettoAntrag vor Beginn
Qualifizierungsgeld (§ 82a)Betriebe im StrukturwandelEntgeltersatz während der QualifizierungTransformationsbedarf nachweisen
KMU-BeratungsförderungKMUWest 50 % / Ost 80 %, max. 1.750 / 2.800 €Antrag vor Beginn, Programm bis 31.12.2026

So gehen Sie vor

Erstens: Vorhaben definieren - was ist Schulung, was ist Beratung? Zweitens: Förder-Check machen, bevor irgendein Vertrag unterschrieben ist (nachträgliche Förderung gibt es praktisch nie). Drittens: mit einem AZAV-zugelassenen Träger arbeiten, sonst scheitert die Weiterbildungsschiene an der Formalie. CONVENTIC ist AZAV-zertifizierter Träger (DQS, seit 2025) - unser kostenloser Förder-Check gibt in zwei Minuten eine erste Ampel mit Programm-Empfehlung.

Häufige Fragen

Kann ich Förderung nachträglich beantragen?

Praktisch nie. Bei allen genannten Programmen muss der Antrag vor Maßnahme- bzw. Beratungsbeginn gestellt (und teils bewilligt) sein. Erst prüfen, dann unterschreiben.

Erfüllt eine geförderte Schulung die EU-AI-Act-Pflicht?

Artikel 4 schreibt kein Curriculum vor, verlangt aber nachweisbare KI-Kompetenz. Eine dokumentierte AZAV-Schulung mit Zertifikat ist der einfachste Nachweis - und über § 82 SGB III förderfähig.

Wie schnell weiß ich, ob mein Vorhaben förderfähig ist?

Der kostenlose Förder-Check auf unserer Website liefert in etwa zwei Minuten eine Ersteinschätzung mit Ampel und Programm-Empfehlung. Verbindlich entscheidet die zuständige Stelle.

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Zum kostenlosen Förder-CheckKI-AKADEMIE: die vier ProgrammeAZAV-Trägerzulassung ansehen

Angaben ohne Gewähr, Stand 06/2026. Förderquoten und Fristen ändern sich - maßgeblich ist die Entscheidung der zuständigen Stelle.