Wissen · Stand 2026-09-07
KI-Förderung 2026: Diese Zuschüsse gibt es für den Mittelstand
Schiene A: Geförderte KI-Weiterbildung
Das stärkste Instrument ist § 82 SGB III (Beschäftigtenqualifizierung): Die Agentur für Arbeit bezuschusst Lehrgangskosten betriebsgrößenabhängig mit bis zu 100 % - kleinere Betriebe bekommen die höchsten Quoten, zusätzlich gibt es Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Schulungszeit. Voraussetzung: eine AZAV-zertifizierte Maßnahme mit mehr als 120 Unterrichtsstunden, beantragt vor Beginn.
Für Solo-Selbstständige gibt es KOMPASS (ESF Plus): 90 % Zuschuss bis maximal 4.500 € netto. Für Betriebe im Strukturwandel existiert das Qualifizierungsgeld (§ 82a SGB III) als Entgeltersatz während großer Umschulungen.
Seit dem 02.02.2025 gibt es zusätzlich einen handfesten Anlass: Artikel 4 des EU AI Act verpflichtet jedes Unternehmen, das KI einsetzt, zu nachweisbarer KI-Kompetenz der Mitarbeitenden. Eine dokumentierte, AZAV-konforme Schulung mit Zertifikat ist der sauberste Nachweis - und genau die ist förderfähig.
Schiene B: Geförderte KI-Beratung
Die Bundesförderung Unternehmensberatung für KMU bezuschusst Beratungskosten bis 3.500 € netto: im Westen 50 % (max. 1.750 €), im Osten 80 % (max. 2.800 €). Wichtig: Antrag und Bewilligung müssen vor Beratungsbeginn stehen, und das Programm läuft nach aktuellem Stand bis 31.12.2026 - wer 2026 noch beraten werden will, sollte den Antrag nicht aufschieben.
Die Beratungsförderung deckt keine Seminare oder Workshops ab - dafür ist die Weiterbildungsförderung da. Umgekehrt zahlt die Weiterbildungsförderung keine Strategieberatung. Die Kunst liegt darin, ein Vorhaben sauber in beide Schienen zu zerlegen.
| Programm | Für wen | Zuschuss | Frist/Bedingung |
|---|---|---|---|
| § 82 SGB III | Beschäftigte aller Betriebe | bis 100 % Lehrgangskosten + Entgeltzuschuss | AZAV-Maßnahme > 120 h, Antrag vor Beginn |
| KOMPASS (ESF Plus) | Solo-Selbstständige | 90 %, max. 4.500 € netto | Antrag vor Beginn |
| Qualifizierungsgeld (§ 82a) | Betriebe im Strukturwandel | Entgeltersatz während der Qualifizierung | Transformationsbedarf nachweisen |
| KMU-Beratungsförderung | KMU | West 50 % / Ost 80 %, max. 1.750 / 2.800 € | Antrag vor Beginn, Programm bis 31.12.2026 |
So gehen Sie vor
Erstens: Vorhaben definieren - was ist Schulung, was ist Beratung? Zweitens: Förder-Check machen, bevor irgendein Vertrag unterschrieben ist (nachträgliche Förderung gibt es praktisch nie). Drittens: mit einem AZAV-zugelassenen Träger arbeiten, sonst scheitert die Weiterbildungsschiene an der Formalie. CONVENTIC ist AZAV-zertifizierter Träger (DQS, seit 2025) - unser kostenloser Förder-Check gibt in zwei Minuten eine erste Ampel mit Programm-Empfehlung.
Häufige Fragen
Kann ich Förderung nachträglich beantragen?
Praktisch nie. Bei allen genannten Programmen muss der Antrag vor Maßnahme- bzw. Beratungsbeginn gestellt (und teils bewilligt) sein. Erst prüfen, dann unterschreiben.
Erfüllt eine geförderte Schulung die EU-AI-Act-Pflicht?
Artikel 4 schreibt kein Curriculum vor, verlangt aber nachweisbare KI-Kompetenz. Eine dokumentierte AZAV-Schulung mit Zertifikat ist der einfachste Nachweis - und über § 82 SGB III förderfähig.
Wie schnell weiß ich, ob mein Vorhaben förderfähig ist?
Der kostenlose Förder-Check auf unserer Website liefert in etwa zwei Minuten eine Ersteinschätzung mit Ampel und Programm-Empfehlung. Verbindlich entscheidet die zuständige Stelle.
Weiterlesen
Zum kostenlosen Förder-Check →KI-AKADEMIE: die vier Programme →AZAV-Trägerzulassung ansehen →
Angaben ohne Gewähr, Stand 06/2026. Förderquoten und Fristen ändern sich - maßgeblich ist die Entscheidung der zuständigen Stelle.

